
Wir sorgen dafür: Corona-Prämie für alle!
Für die EVG gibt es keine Zweiklassengesellschaft. Von tariflichen Vereinbarungen müssen alle profitieren, nicht nur bestimmte Berufsgruppen.
Für die EVG gibt es keine Zweiklassengesellschaft. Von tariflichen Vereinbarungen müssen alle profitieren, nicht nur bestimmte Berufsgruppen.
Seit Jahren steigen die Preise für das Wohnen und den Weg von und zur Arbeit. Die EVG hilft: Im Rahmen der Tarifrunde „Bündnis für unsere Bahn“ haben wir erreicht, dass die Kosten aus diesen beiden wichtigen Lebensbereichen durch einen neuen Fonds Wohnen und Mobilität, kurz: Wo-Mo-Fonds, bezuschusst werden.
Hunderte Kolleginnen und Kollegen haben durch die Hochwasserschäden nicht nur Hab und Gut verloren, sondern auch ihre Arbeit. Dank der Tarifverträge der EVG muss trotzdem niemand um seine berufliche Existenz fürchten.
Ziel erreicht! Die Nahverkehrsunternehmen in Bayern erhalten pandemiebedingte Einnahmeausfälle komplett erstattet. Dafür stockt der Freistaat seinen Beitrag zum Rettungsschirm auf.
In den vergangenen Tagen haben die Anfeindungen gegenüber Mitgliedern der EVG bei der Deutschen Bahn AG massiv zugenommen. Die Palette reicht von Sachbeschädigungen, verbalen und schriftlichen Verunglimpfungen und Beleidigungen bis zu körperlichen Übergriffen und auch Morddrohungen.
Lange Zeit hatte sich das Unternehmen geweigert, einen Arbeitgeberzuschuss beim Erwerb von Firmenverbundtickets zu leisten. Im Bündnis konnten wir im vergangenen Jahr tarifvertraglich vereinbaren, dass die DB AG mit allen Verbünden, die ein arbeitgeberbezuschusstes Firmen-Job-Ticket anbieten, die Voraussetzungen schaffen wird, dass unsere Kolleginnen und Kollegen diese auch in Anspruch nehmen können.
14 Tage lang standen Plakate mit einem kämpferischen Rotkäppchen-Motiv vor den Betrieben, die von der DB AG nicht der EVG zugeschieden wurden. Wir haben damit unseren Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Betrieben gezeigt: Wir sind weiter für euch da.
Der Arbeitgeber will im Fernverkehr das Bordpersonal reduzieren. Begründet wird das mit dem massiven Umsatz- und Fahrgastrückgang.
Die GDL möchte gern mitentscheiden, welches Arbeitszeitmodell für Dich das richtige ist. Wir als EVG sagen: Das solltest Du selbst entscheiden!
Der Arbeitgeber hat das so genannte Schutzschirmverfahren beantragt. Angesichts der finanziellen Schieflage werden Eure Löhne jetzt drei Monate lang von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.