Selbständige Lokführer: Geplante Arbeitszeit-Neuregelung greift EVG-Forderungen auf
Als „längst überfälligen Schritt“ hat der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner die geplante Neuregelung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bezeichnet, wonach Eisenbahnverkehrsunternehmen für ihr Betriebspersonal auch dann verbindliche Arbeitszeitregelungen einhalten müssen, wenn sie Selbständige einsetzen, die beispielsweise als Lokführer tätig sind. „Hier gibt es bisher eine erhebliche Regelungslücke, die geschlossen werden muss", machte Alexander Kirchner deutlich.