Meldungen zu #Tarifpolitik

DB AG Wegezeitentschädigung: Zu unserem Info „APP rechnet falsch!“: Arbeitgeber stellt Vordruck zur Verfügung

DB AG Wegezeitentschädigung: Zu unserem Info „APP rechnet falsch!“: Arbeitgeber stellt Vordruck zur Verfügung

Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.

DB AG: Neuer Personalverwendungsnachweis (PvN)

DB AG: Neuer Personalverwendungsnachweis (PvN)

Seit Anfang des Jahres gibt es eine Neuregelung der Arbeitszeitkontenstruktur für die Beschäftigten im sogenannten „Überschneidungsbereich“. Also vor allem Triebfahrzeugführer*innen, Beschäftigte im Zugbegleitdienst, Bordservice und Bordgastronomie sowie Lokrangierführer*innen und Disponent*innen. Hier hat eine andere Organisation den „Sollmindernden Vortrag“ abgeschafft. Dies wird jetzt im Arbeitszeitjahr 2020 umgesetzt.