Meldungen zu #Corona

Homeoffice während Corona-Pandemie stärker nutzen - Ausgleichslösungen für alle finden

Homeoffice während Corona-Pandemie stärker nutzen - Ausgleichslösungen für alle finden

Die EVG unterstützt den Apell vom Bundespräsidenten, DGB und BDA zur stärkeren Nutzung des Homeoffice während der Corona-Pandemie. „Wir appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte - wo immer dies möglich ist –, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation Homeoffice anzubieten,“ heißt es in dem Apell.

Unterstützung für Busse und Bahnen: EVG bekräftigt Forderung nach ÖPNV-Rettungsschirm II

Unterstützung für Busse und Bahnen: EVG bekräftigt Forderung nach ÖPNV-Rettungsschirm II

Zum Jahreswechsel mahnt Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG, an, dass auch 2021 aufgrund der Kosten der Corona-Pandemie ein weiterer Rettungsschirm für den ÖPNV/SPNV benötigt werde. „Der Verkehr wird aufrechterhalten, die Fahrgäste fehlen aber in großer Zahl“, so Burkert. Daher hat die EVG ihre Forderung nach einem Rettungsschirm II bekräftigt und Bund und Länder aufgefordert, ein Gipfeltreffen durchzuführen.

Maskenverweiger*innen in Bahnen: Schutz der Beschäftigten hat oberste Priorität

Maskenverweiger*innen in Bahnen: Schutz der Beschäftigten hat oberste Priorität

Der Schutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie hat für die EVG oberste Priorität. Hintergrund: Presseberichten zufolge überlegt die Deutsche Bahn, ihre Strafen für Maskenverweiger*innen zu verschärfen. Außerdem soll geprüft werden, ob ein Beförderungsausschluss gegen Fahrgäste verhängt werden kann, die wiederholt ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen erwischt werden.

Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig

Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig

Eltern sollen in der aktuellen Corona-Pandemie entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Das soll aktuellen Planungen zufolge im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Regelung gilt weiterhin für Kinder bis zu 12 Jahren oder wenn diese behindert und hilfebedürftig sind.