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Erschwerniszulagenverordnung (EZulV): Weitergewährung von Schichtzulagen bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. - Verfahren erfolgreich

Was lange währt, wird endlich gut! Mit Beschluss vom 10. April 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach auch die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der DB AG im Schichtdienst bei bestimmten Tätigkeitsunterbrechungen (gemäß § 19 EZulV a.F.) ein Anrecht auf die Schichtzulagen Zulagen SZ 1 - SZ 5 (nach § 20 Abs. 5 EZulV a.F.) haben.