Tipps für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben im Erwerbsleben viele Stolpersteine zu überwinden. Die EVG-Tarifverträge und Programme helfen. 

Mein Kind ist ein Jahr alt. Ich möchte wieder arbeiten, wie erhalte ich einen Platz in der Kindergrippe?

In vielen Gemeinden gibt es mittlerweile Kinderkrippen und Kindergärten. Es kommt jetzt darauf an, ob Du Dein Kind vor Ort oder zunächst in einer Krippe in der Nähe Deines Arbeitsplatzes betreut haben willst. Wenn Du Dein Kind vor Ort betreuen lassen willst, ist es sinnvoll, sich direkt nach der Geburt in der „Kinderkrippe Deiner Wahl“ anzumelden.

In einigen Städten gibt es Kinderkrippen, in denen die Beschäftigten der Bahn einen bevorzugten Platz erhalten. Über die Standorte informiert Dich das Team Betriebliche Kinderbetreuung der Stiftungsfamilie BSW & EWH. Hier erfährst Du auch, ob es ein Belegungsrecht in der Kinderkrippe Deiner Wahl gibt. 

Team Betriebliche Kinderbetreuung
Tel.: 069 809076-136 oder -246
E-Mail: kinderbetreuung(at)stiftungsfamilie.de

250 Euro pro Jahr: EVG-Mitglieder haben Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss.

Ich arbeite im Schichtdienst und möchte nachts mein Kind nicht alleine lassen. Gibt es eine Regelung, auf die ich mich beziehen kann?

Ja, nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes dürfen Eltern, die ein Kind unter 12 Jahren haben, nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, wenn keine andere Person die Betreuung gewährleisten kann. Die EVG hat in ihrem Tarifvertrag vereinbart, dass Nachtarbeit die Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr ist. Die Beschäftigten beim DB Konzern haben aufgrund der R-KBV: Vereinbarkeit, Familie, Beruf und Biografie den Anspruch, dass der Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung Rücksicht auf die familiären Pflichten nimmt. Gibt es keine Einigung, kannst Du Dich an die Clearingstelle wenden.

Ich arbeite in der Verwaltung. Die Kinderkrippe hat starre Öffnungszeiten. Was kann ich tun?

Nach dem Demografietarifvertrag (Abschnitt C, Kapitel 4) gibt es die Möglichkeit, Telearbeit in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung geschlossen werden kann, wie die Arbeit im Betrieb und zu Hause koordiniert wird. Darüber hinaus gilt auch hier, dass bei der Arbeitszeitgestaltung auf die familiären Pflichten Rücksicht genommen werden muss.

Ich muss zu einer Weiterbildung und habe keine Kinderbetreuung. Was kann ich tun?

Wir haben in dem DemografieTV aufgenommen, dass Weiterbildungsmaßnahmen möglichst wohnortnah durchgeführt werden. Darüber hinaus haben wir geregelt, dass Beschäftigte Anspruch auf Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Pflege durch den Arbeitgeber DB AG haben.

Daher gibt es für die Beschäftigten im DB Konzern die Möglichkeit, den Familienservice in Anspruch zu nehmen. Es gibt die Möglichkeit der Betreuung z.B. in einer Kinderkrippe oder durch Tagesmütter. Die Kosten für die Vermittlung werden vom DB Konzern übernommen. Die Kosten für die Betreuungseinrichtung oder die Tagesmutter sind jedoch selbst zu tragen.

Es sind Ferien, ich habe keinen Urlaub, was kann ich tun?

Die Stiftungsfamilie BSW & EWH bietet für Beschäftigte bei der Bahn und für seine Mitglieder Kinder- und Jugendferienbetreuung an.

Ich finde mit meinem Kind keine bezahlbare Wohnung, was kann ich tun?

Die EVG setzt sich in den letzten Jahren aktiv dafür ein, dass in den Städten und Gemeinden bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Beschäftigte bei der Bahn haben die Möglichkeit, sich über ihre Interessensvertretung eine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes zu suchen.

Darüber hinaus hast Du unter Umständen Anspruch auf Wohngeld und Leistungen durch die Gemeinde.

: Gemeinsam sind wir stark!

Der Spagat zwischen Familie und Beruf bringt mich an die Grenzen meiner Belastbarkeit. Wo kann ich mir Hilfe holen?

Es gibt ein umfangreiches wohnortnahes Angebot der Stiftungsfamilie BSW & EWH, das gerade jungen Müttern die Möglichkeit bietet, sich bei nahezu allen Fragen Hilfe zu holen. So z.B. das ElternKind-Coaching, Elternnetzwerke usw.

Was tun, wenn ich das Gefühl habe, ich schaffe es nicht mehr?

Bei Ereignissen oder Situationen, die Dich sehr belasten, kann ein Anruf beim Mitarbeiter-Unterstützung-Team (MUT) dazu beitragen, dass es wieder einfacher wird, schwierige Situationen zu meistern.

MUT ist erreichbar unter:

Telefon: 0800 100 99 66 (montags bis samstags von 8:00 – 20:00 Uhr)

Mail: mut@ias-gruppe.de

Ich möchte nur mal eine Woche raus und gemeinsam mit meinem Kind etwas anderes sehen, was kann ich tun?

Als Mitglied bei der Stiftungsfamilie BSW & EWH hast Du die Möglichkeit, eine Mutter/Vater/-Kind-Kur zu machen. Diese finden in der Regel in Usedom statt und bieten die Chance, einfach mal abzuschalten und etwas für die Gesundheit zu tun.

Der Fonds soziale Sicherung bietet für Beschäftigte bei der DB AG, die EVG Mitglieder sind, eine Gesundheitswoche für Alleinerziehende an. Darüber hinaus gibt es hier noch viele Angebote, die dazu beitragen, den Lebensalltag in Gesundheit zu meistern.