Ausblick 2020 für den Bereich Gesundheit/Pflege

Auch im Bereich Gesundheit und Pflege treten 2020 Änderungen in Kraft. Wir geben einen Ausblick.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Sind Eltern oder Kinder pflegebedürftig, ist das häufig eine große Herausforderung für die Angehörigen, auch finanziell.

Ab dem 01. Januar 2020 kommt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Was heißt das konkret? Eltern und unterhaltspflichtige Kinder werden erst dann vom Sozialamt herangezogen, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen. Diese Regelung wird nicht nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung greifen, sondern gilt für den Großteil der Sozialhilfe. Der Rückgriff auf das Einkommen entfällt komplett für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten.

Ein richtiger Schritt gegen die hohe Dunkelziffer der Pflegebedürftigen, die dringend benötigte und ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen, weil sie einen Rückgriff auf die Einkünfte ihrer Kinder oder Eltern befürchten.

Masern-Impfpflicht

Ab dem 01. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht: in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften.

Kinder ab einem Jahr und das Personal dort müssen dann gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein. Kinder können ansonsten vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder.

App auf Rezept

Mit dem „Digitale Versorgung-Gesetz" können Ärzt*innen ab dem 01. Januar 2020 bestimmte Apps (Programme) fürs Handy verschreiben. Es geht um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, digitale Tagebücher für Diabetiker oder unterstützende Apps bei Migräne und Schwangerschaften.

Die Apps müssen zunächst vom Bundesinstitut für Arzneimittelforschung und Medizinprodukte auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft werden. Dann werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Jahr erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung der Patient*innen verbessert hat.

Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer*innen in Deutschland nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als diesen Grenzwert verdient, für den steigen die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter an. In 2020 werden die Grenzwerte unter anderem für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben, von bisher 54.450 Euro auf 56.250 Euro pro Jahr. 

Statt Pflegenoten: neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Seit dem 01. Oktober 2019 gilt der Pflege-TÜV. Die sogenannten Pflegenoten wurden abgeschafft und durch ein neues System mit ausführlicheren Informationen ersetzt. Künftig im Fokus: der Gesundheitszustand der Heimbewohner*innen und deren Pflege sowie die Ausstattung/Angebote der Einrichtungen. Die mehr als 13.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland können so besser begutachtet und verglichen werden. Mitte 2020 sollen erste Ergebnisse nach dem neuen System veröffentlicht werden.

Weitere Informationen gibt es auf unserer Sozialpolitikseite.

Kontakt zur EVG Sozialpolitik: sozialpolitik@evg-online.org.

 

WEITERE NEUERUNGEN IN 2020

Ausblick 2020: Was sich bei Rente und betrieblicher Altersvorsorge ändert

Mit dem Jahreswechsel gibt es gleich doppelten Schub für die Betriebsrente: Dank des letztjährigen Tarifabschlusses der EVG steigt die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge bei der DB AG ab dem 1. Januar 2020 um 1 Prozent des Bruttoentgeltes. Gleichzeitig wird die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten entschärft, sodass viele Betriebsrentner*innen mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Auch bei der Rente gelten neue Werte.

Familienpolitische Neuerungen zum 01.01.2020

Auch im Bereich der Familienpolitik treten zum 01.01.2020 Neuerungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen.