Ausgezeichnete Mitbestimmung: Deutscher Betriebsrätepreis für den EBR der Deutschen Bahn

EVG-Betriebsräte machen ausgezeichnete Arbeit - im Sinne des Wortes: Wieder ist ein EVG-geführtes Gremium beim Deutschen Betriebsrätepreis prämiert worden.

Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist mit dem Sonderpreis „Europa mitbestimmen“ ausgezeichnet worden. Der EBR hatte erstmals europaweite soziale Mindest-Standards bei der Verlagerung von Arbeitsplätzen ausgehandelt.
Ausgangspunkt der Vereinbarung war die Zentralisierung der Buchhaltung des DB-Konzerns in Bukarest. Zwei Jahre hat der EBR verhandelt, bis die Vereinbarung stand. Ihre Kernpunkte:

  • Vorrang der Weiterbeschäftigung im Konzern
  • Ein „Jobboard“, über das alternative Arbeitsplätze vermittelt werden können
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Arbeitsplatzwechsel die Beschäftigten zu unterstützen (z.B. durch Qualifizierung)
  • „Mobilitätspakete“ (Der Arbeitgeber übernimmt z.B. Umzugskosten)
  • Ein Härtefallfonds
  • Individuelle Vereinbarungen über vorgezogenen Ruhestand, Teilzeit oder Aufhebungsverträge mit Abfindungen.
Jörg Hensel und Ulrich Rötzheim

Ulrich Rötzheim, Bereichsleiter Mitbestimmung der EVG, wertete das Projekt als ein „klares Bekenntnis zur Mitbestimmung in Europa“. Gewerkschaften und Betriebsräte signalisierten damit, „dass wir keine mitbestimmungsfreien Räume in Europa akzeptieren.“ Die Vereinbarung habe im Sinne des Wortes Vorbild-Charakter. „Einer geht voran, und die anderen können damit weiterarbeiten.“ Rötzheim wies auch darauf hin, dass die Vereinbarung die EVG in ihrer Konzeption bestärke, dass die Betriebsräte die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen am besten regeln können.

„Für uns war es erschreckend, zu sehen, wie groß die Unterschiede in Europa in punkto Mitbestimmung und soziale Absicherung sind.“

Jörg Hensel, Vorsitzender des EBR
Der EBR der DB AG

Jörg Hensel, Vorsitzender des EBR, hatte das Projekt vor den rund 800 Teilnehmern des Deutschen Betriebsrätetages in Bonn präsentiert. „Für uns war es erschreckend, zu sehen, wie groß die Unterschiede in Europa in punkto Mitbestimmung und soziale Absicherung sind.“ Ein Beispiel: In Finnland können Beschäftigte mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden - selbst nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Unterschiede werden durch die Vereinbarung des EBR ausgeglichen.

Jörg Hensel plädierte für eine stärkere Vernetzung der Gewerkschaften und der Betriebsräte. „Wir laufen ansonsten den Arbeitgebern nur hinterher. Wir müssen deutliche Zeichen für die Mitbestimmung in Europa setzen, denn nur so wird Europa funktionieren.“