Zustimmung zur "Berliner Erklärung" der EVG

„Der Grundkonsens steht, die von der EVG vorbereitete 'Berliner Erklärung' ist bei den Teilnehmern des 'Runden Tisches' auf große Zustimmung gestoßen". Dieses positive Fazit hat der stellvertretende EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel im Anschluss an eine gut vierstündige, konstruktive Diskussion mit rund 60 Vertretern von Nahverkehrsunternehmen, Aufgabenträgern, Verbänden, Gewerkschaften und Betriebsräten gezogen.

„Um konkrete Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, müssen wir jedoch mit jedem einzelnen Unternehmen detaillierte Vereinbarungen treffen", stellte Hommel fest. „Wir wollen und werden die Arbeitgeber da nicht aus ihrer Verantwortung entlassen", so der EVG-Vize. „Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat einen rechtlichen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und den wird die EVG einfordern", erklärte Hommel. „Bis Ende des Jahres wollen wir da erste verbindliche Vereinbarungen haben.“

„Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat einen rechtlichen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und den wird die EVG einfordern.“

Klaus-Dieter Hommel, Stellvertretender EVG-Vorsitzender

Intensiv diskutiert wurde im Rahmen des Runden Tisches auch über ein punktuelles, möglicherweise auch generelles Alkoholverbot in Bussen und Bahnen, Beförderungsverbote für Wiederholungstäter, eine effizientere Strafverfolgung sowie der verstärkte Einsatz von Videoüberwachung zur Aufklärung von Straftaten. „Alle diese Themen sind wichtig und müssen weiter diskutiert werden", stellte Klaus-Dieter Hommel fest. „Für uns hat aber der konkrete Schutz der Beschäftigten Vorrang. Da werden wir jedes Unternehmen In die Pflicht nehmen, um den berechtigten Erwartungen unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden", betonte der EVG-Vize.

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