Reform des Mutterschutzgesetzes

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD auf eine Reform des Mutterschutzgesetzes verständigt. Ziel ist es, neue Regelungen zu verabschieden, die dem neuesten Stand der Erkenntnisse über die Gefährdung von schwangeren und stillenden Müttern entsprechen.

Im Mittelpunkt der geplanten Änderungen steht der Schutz der werdenden und stillenden Mütter vor Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz. Der Schutz vor finanziellen Einbußen sowie der Schutz durch ungerechtfertigte Beschäftigungsverbote.

Die EVG und der DGB Bundesfrauenausschuss setzten sich gemeinsam dafür ein, dass

  • der medizinische sowie arbeits- und sozialrechtliche Schutzanspruch nicht aufgeweicht wird
  • Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze so gestaltet werden, dass sie den Anforderungen der Mutterschutzarbeitsverordnung entsprechen
  • schwangere und stillende Frauen vor struktureller und individueller Benachteiligung geschützt werden
  • die Berechnung des Mutterschutzgeldes nach wie vor nach dem Durchschnittsverdienst erfolgt
  • die Gestaltung der Arbeitsplätze unter dem Aspekt des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit erfolgt
  • die Gestaltung der Arbeitsplätze unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und der Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung erfolgt

Kostenloser Download der DGB-Broschüre unter www.dgb-bestellservice.de