Ausblick 2018 - Beamtenpolitik: Die EVG bleibt ein starker Partner der Beamten

Sie sind und bleiben ein starkes und notwendiges Stück „Bahn“: Auch 23 Jahre nach der Bahnreform gibt es immer noch rund 35.000 Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst  -  bei der Bahn, beim BEV und beim EBA. Und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft war, ist und bleibt ihr starker gewerkschaftlicher Partner.

Das in über zwei Jahrzehnten erworbene Knowhow bei Beamtenthemen  - das es zum größten Teil nur im Bahnbereich gibt -  und das bestehende Netzwerk zwischen DB AG und BEV sowie EVG sind für die Sicherung der Interessen der Beamt/innen unverzichtbar! Das ist heute bei 32.300 Beamte/innen so, das wird auch so sein, wenn es absehbar im Jahr 2030 noch rd. 10.000 verbeamtete Kolleg/innen geben wird.

Die EVG bekennt sich zum Berufsbeamtentum. Zu unseren satzungsgemäßen Zielen gehört auch die Verbesserung der beruflichen, sozialen und versorgungsrechtlichen Belange der Beamt/innen. Gemeinsam setzen wir uns für eine solidarische Gesellschaft und eine gerechte Arbeitswelt ein.

Der 2. Ordentliche Gewerkschaftstag der EVG hat einen Antrag verabschiedet, der unsere beamtenpolitische Agenda für 2018 und darüber hinaus festlegt:

  • Modernes und innovatives Beamtenrecht. Denn die Digitalisierung verändert auch die Arbeit von Beamte/innen, die Anforderungen steigen. Dem muss im Dienst- und Laufbahnrecht Rechnung getragen werden. So müssen sich die Beförderungsmöglichkeiten der Beamt/innen bei der DB AG, dem BEV, dem EBA und den anderen Behörden an den ansteigenden Anforderungen der Tätigkeiten orientieren. Wir setzen uns auch dafür ein, die Zulassungszahlen beim Laufbahnwechsel in die nächsthöhere Laufbahn zu verbessern. Die Möglichkeit, nach vollzogenem Laufbahnwechsel das Endamt zu erreichen, ist weiter zu entwickeln.
  • Die Förderung und der Ausbau von mobiler Arbeit im Bereich der Behörden (BEV, EBA und andere) muss im Zuge der Digitalisierung weiter entwickelt werden.
  • Arbeitszeit. Immer noch beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die Beamten/innen des Bundes 41 Stunden (nach der Arbeitszeitverordnung AZV). Wir wollen, dass die AZV den arbeitszeitrechtlichen tariflichen Normen des TVöD angepasst wird, also derzeit auf 39 Stunden/Woche. Für Beamt/innen im Schicht- und Wechseldienst fordern wir die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bzw. der Lebensarbeitszeit.
  • Altersgrenzen und Versorgungsabschläge. Wir wollen, dass Beamte/innen, die über viele Jahre hinweg den außergewöhnlichen Belastungen des Schicht- und Wechseldienstes ausgesetzt waren, ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand gehen können.
  • Für die Interessen der Versorgungsempfänger/innen kämpfen wir darum, dass bei künftigen Besoldungsrunden weiterhin aktive Beamte und Versorgungsempfänger gleichgestellt bleiben.

Für die EVG ist es von großer Bedeutung, dass wir das BEV auch in den nächsten Jahren noch als selbstständige Behörde behalten. Viele Dinge hängen daran, wie z. B. die Gesetzlichen und Betrieblichen Sozialeinrichtungen sowie verschiedene anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen im Bahnbereich und die Betreuung der rd. 161.000 Versorgungsempfänger/innen mit ihren rd. 96.000 Hinterbliebenen.

Unser besonderes Augenmerk gilt der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) mit ihren rd. 265.000 Versicherten. Sie muss als eigenständige betriebliche Sozialeinrichtung (des BEV) erhalten bleiben. Dafür muss die KVB die Möglichkeit haben, geeignetes Personal von extern einstellen zu dürfen.

 Video: „Auch Beamte profitieren von den Verhandlungsergebnissen der EVG.“

Ralph Squire - Sprecher Beamtenpolitischer Ausschuss / Fachgruppe Behörden und Beamte