Bundesbeamte: Arbeitszeit beschäftigtenfreundlich gestalten

Für den DGB und seine Gewerkschaften im öffentlichen Dienst ist die Entlastung der Bundesbeamtinnen und -beamten ein wichtiges Handlungsfeld.

Für den DGB und seine Gewerkschaften im öffentlichen Dienst ist die Entlastung der Bundesbeamtinnen und -beamten ein wichtiges Handlungsfeld. Der hohe Krankenstand ist nur ein Faktor, welcher zeigt, wie wichtig dies ist. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte wurde in den Jahren 2004 und 2006 erhöht und beträgt nach der AZV derzeit 41 Stunden. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Übertragung der Tarifergebnisses (http://www.dgb.de/-/gHV) wurde vereinbart, ein Fachgespräch zur Arbeitszeit zu führen.

Am Freitag, 2.9.2016, fand dies im Bundesministerium des Innern (BMI) statt. Am runden Tisch nahmen neben den Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums der DGB sowie seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes GdP, EVG und ver.di teil.
Insbesondere die seitens der Gewerkschaften wiederholt kritisierte hohe Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Bundesbeamte wurde kontrovers diskutiert. So sei das mit der Erhöhung bezweckte Ziel der Haushaltskonsolidierung längst erfüllt, wie Dr. Karsten Schneider, Abteilungsleiter beim DGB angeführt hat.

Nach Auffassung der EVG muss – mit Blick auf die enorme Arbeitsverdichtung - für alle Beamte des Bundes die Wochenarbeitszeit und besonders für Beamte im Schichtdienst die Lebensarbeitszeit reduziert werden. Im Bahnbereich wurde die Pro-Kopf-Produktivität seit 1994 enorm gesteigert. Zentralisierung und Rufbereitschaft haben erheblich zugenommen. Die Folgen sind lange Ausbleibezeiten und Einschränkungen im Privatleben. Der Dienstherr könnte den Interessen seiner Beamten an der Vermeidung einer übermäßigen Belastung Rechnung tragen, indem er gerade für ältere Beamte kürzere Arbeitszeiten festschreibt. Auch auf die Regelungen der sogen. „Besonderen Teilzeit im Alter“ für Tarifkräfte der DB AG wurde hingewiesen.
Die DGB-Delegation hat Handlungsbedarfe in mehreren Einzelpunkten angemahnt.

Das Ministerium sieht sich jedoch nicht in der Lage, die wöchentliche Arbeitszeit abzusenken und erteilte solchen Forderungen eine Absage. Auch bei den übrigen Punkten wie der attraktiveren Ausgestaltung der Langzeitkonten oder den beschäftigtenfreundlicheren Ausgleich von Mehrarbeit konnten keine konkreten Vereinbarungen getroffen werden. Einigkeit bestand jedoch insoweit, dass beide Seiten individuelle Lösungen und Flexibilisierungsmaßnahmen für einen gangbaren Weg halten. So könnte das Potenzial von Langzeitarbeitskonten im Hinblick auf eine flexiblere Gestaltung der Lebensarbeitszeit ausgebaut werden. In weiteren Gesprächen wird zunächst ausgelotet, welche arbeitszeitrechtlichen Instrumente zur Entlastung der Bundesbeamtinnen und -beamten vordringlich umgesetzt werden können.

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