19.01.2012
Ein besonderer Glückwunsch: Das novellierte
Betriebsverfassungsgesetz feiert am Donnerstag (heute) seinen 40.
Geburtstag. Am 19. Januar 1972 trat die Novelle des bisherigen Gesetzes
in Kraft. Bundeskanzler Willy Brandt hatte damals das Motto "Mehr
Demokratie wagen" ausgegeben.
Das BetrVG war seinerzeit grundlegend überarbeitet worden.
„Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes war sinnvoll und
wurde in den Jahrzehnten danach mit Leben erfüllt“, stellte EVG-Vize
Klaus-Dieter Hommel fest. Neu damals auch: Die Einführung von
Jugendvertretungen und Gesamt- und Konzernbetriebsräten - die gab es
vorher nämlich nicht. Das Gesetz stehe heute allerdings vor weiteren
Herausforderungen: Beteiligung und Mitbestimmung müssten ausgebaut
werden. Denkbar ist dies u. a. in den Bereichen Datenschutz und
Umweltschutz. Kritikern des deutschen Modells hielt Hommel entgegen:
„Der oft beschworene Untergang der Wirtschaft hat nicht stattgefunden.
Im Gegenteil: Der Standort Deutschland wurde durch die Beteiligung der
Beschäftigten gestärkt.“
Das Gesetz feiert in diesem Jahr allerdings noch einen weiteren
besonderen Geburtstag: Am 14. November blickt das BetrVG auf 60 Jahre
zurück.