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19.01.2012

Neues Betriebsverfassungsgesetz wird 40
 

Ein besonderer Glückwunsch: Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz feiert am Donnerstag (heute) seinen 40. Geburtstag. Am 19. Januar 1972 trat die Novelle des bisherigen Gesetzes in Kraft. Bundeskanzler Willy Brandt hatte damals das Motto "Mehr Demokratie wagen" ausgegeben.

Das BetrVG war seinerzeit grundlegend überarbeitet worden. 

„Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes war sinnvoll und wurde in den Jahrzehnten danach mit Leben erfüllt“, stellte EVG-Vize Klaus-Dieter Hommel fest. Neu damals auch: Die Einführung von Jugendvertretungen und Gesamt- und Konzernbetriebsräten - die gab es vorher nämlich nicht. Das Gesetz stehe heute allerdings vor weiteren Herausforderungen: Beteiligung und Mitbestimmung müssten ausgebaut werden. Denkbar ist dies u. a. in den Bereichen Datenschutz und Umweltschutz. Kritikern des deutschen Modells hielt Hommel entgegen: „Der oft beschworene Untergang der Wirtschaft hat nicht stattgefunden. Im Gegenteil: Der Standort Deutschland wurde durch die Beteiligung der Beschäftigten gestärkt.“

Das Gesetz feiert in diesem Jahr allerdings noch einen weiteren besonderen Geburtstag: Am 14. November blickt das BetrVG auf 60 Jahre zurück.