Newsticker:
16.09.2011

Regierungspläne verändern: Linien-Fernbusverkehr nicht ohne ausreichenden Schutz für Beschäftigte
 

Die EVG pocht auf einen ausreichenden Schutz der Beschäftigten bei der geplanten Freigabe des Linien-Fernbusverkehrs. Der zu erwartende Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Busfahrer ausgetragen werden. Die Gewerkschaft hält deshalb auch einen Branchentarifvertrag für nötig. Außerdem drängt die EVG auf die Klärung weiterer Probleme: Dazu gehört die Mautpflicht, dazu gehören Verbraucherrechte.

Die von der Bundesregierung geplante Freigabe des Linien-Fernbusverkehrs darf nicht ohne ausreichenden Schutz der in diesem Bereich Beschäftigten erfolgen. Darauf hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) noch einmal in Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder und die Fraktionen des Bundestages aufmerksam gemacht. „Wir brauchen Regelungen, die verhindern, dass der zu erwartende Wettbewerb auf dem Rücken der Busfahrer ausgetragen wird“, erklärte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.

Dieses Thema müsse in das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren einfließen. So könne der Gesetzgeber „die Tarifvertragsparteien auffordern, einen Branchentarifvertrag für den Fernbusverkehr zu gestalten“, machte der Gewerkschafter deutlich. Dieser müsse anschließend die Allgemeinverbindlichkeit erhalten. Kirchner betonte, dass in den Bundesländern bestehende Regularien zu Tariftreue und Vergabe ohne Wirkung blieben. Beim Fernbusverkehr handele es sich nämlich um eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen.

Der EVG-Vorsitzende betonte, dass bei dem Vorhaben insgesamt „verkehrspolitische Aspekte nach wie vor außer Acht gelassen werden“. So sei es vonnöten, dass auch der Fernbusverkehr künftig mit einer Maut versehen werde. Zugleich müsse es Regelungen zur Gestaltung der Infrastruktur geben. Ebenfalls seien Verbraucherschutzbestimmungen nötig. „Dazu zählen unter anderem Fahrplantreue und barrierefreie Zugänge, erklärte Kirchner.