31.08.2011
Das brandenburgische Vergabegesetz soll auch für den Nahverkehr gelten. Das machte Infrastrukturminister Vogelsänger in einem Spitzengespräch mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) deutlich. Dies war zuvor einer der Hauptkritikpunkte der EVG an dem Gesetz gewesen. Unverständlich für die Gewerkschaft sind jedoch nach wie vor die Bestimmungen zur Gründung von Tochtergesellschaften im EU-Ausland.
Das Vergabegesetz in Brandenburg soll auch für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonen-Nahverkehr (SPNV) Anwendung finden. Das sicherte der Potsdamer Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger zu. Der SPD-Politiker war zuvor zu einem Spitzengespräch mit Vertretern der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammengekommen. Der bis dato unklare Geltungsbereich war einer der Hauptkritikpunkte der EVG an dem Gesetz gewesen.
„Es ist wichtig, dass ÖPNV und SPNV erfasst werden“, unterstrich EVG-Vorstand Reiner Bieck. Positiv sei auch anzumerken, dass es einen Mindestlohn in Höhe von acht Euro und die Vorgabe eines repräsentativen Tarifvertrages gebe. Allerdings bestünden nach wie vor Kritikpunkte. So solle es deutschen Unternehmen durch die Gründung von Tochtergesellschaften im EU-Ausland möglich werden, die Tariftreue im Verkehrsbereich unterlaufen zu können.
„Damit werden inländische Unternehmen geradezu aufgefordert, im benachbarten Ausland Firmen zu gründen, um sich von dort dann billigere Arbeitskräfte auszuleihen“, kritisierte Bieck. Das könne nicht Sinn und Zweck des Gesetzes sein: „So wird Tariftreue nicht nur umgangen, so werden aktiv Arbeitsplätze in Brandenburg vernichtet“. Die Verantwortlichen würden diese Regelung mit EU-Recht begründen. „Allerdings steht Brandenburg mit dieser Sicht der Dinge alleine in Deutschland. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche Einschränkung der Tariftreue im Verkehrsbereich“, machte der EVG-Vorstand deutlich.