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09.02.2011

BGH-Urteil: Vergaberecht neu ordnen – Tariftreue notwendig
 

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert Bund und Länder auf, das Vergaberecht neu zu ordnen und Direktvergaben zu ermöglichen. Das europäische Recht habe die Grundlagen geschaffen, dies müsse nun im deutschen Recht nachgeholt werden. Auch müssten die Bundesländer endlich Tariftreueregelungen in ihre Ausschreibungen aufnehmen. Die EVG appellierte an die Länder, den neuen Branchentarifvertrag als maßgeblich anzuerkennen.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert Bund und Länder auf, das Vergaberecht neu zu ordnen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes muss der Gesetzgeber Sicherheit und Klarheit in die Vergaben im SPNV bringen. Dazu gehört insbesondere und vor allem Tariftreue“, sagte EVG-Vorstandsmitglied Reiner Bieck. „Es kann nicht sein, dass alle Naslang Gerichte über die Verkehrsverträge in Deutschland entscheiden. Denn an jedem Verkehrsvertrag hängen tausende Arbeitsverträge.“ Das Urteil zeige aber auch, „wie wichtig es ist, unseren Branchentarifvertrag jetzt schnell als maßgeblichen Tarifvertrag durchzusetzen.“

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag einen direkt ausgehandelten Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Deutschen Bahn für nichtig erklärt. Der Auftrag hätte ausgeschrieben werden müssen. „Das europäische Recht hat zwar eine klare Grundlage für Direktvergaben geschaffen, doch umgesetzt wurde dies in der deutschen Vergabeverordnung bislang nicht“, kommentierte Bieck. „Wir fordern die Politik auf, dies nun nachzuholen.“

„Gegen Ausschreibungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn auch die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben“, so der Gewerkschafter. Die EVG hatte kürzlich mit den maßgeblichen Anbietern im SPNV einen Branchentarifvertrag abgeschlossen. „Jetzt sind die Bundesländer und ihre Bestellerbehörden am Zug: Sie müssen diesen Tarifvertrag als maßgeblich und bindend in ihre Ausschreibungskriterien aufnehmen.“