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28.12.2011

Steuervereinfachungen nutzen!
 

Wie immer gibt es auch zum Jahreswechsel 2011/12 wieder einige Veränderungen. Einige davon machen sich auch wieder im Geldbeutel bemerkbar. So hat der Bundestag im September das so genannte Steuervereinfachungsgesetz Teil I verabschiedet.

Das Gesetz enthält 35 Steuervereinfachungen. Reich wird man durch sie nicht. Aber wer die Chance hat, sollte sie durchaus nutzen. Die wichtigsten sind:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt bereits rückwirkend für 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro. Heißt: Ohne weitere Belege können bis zu dieser Grenze so genannte Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Ab 2012 (erstmals also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinder-betreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Pro Kind können Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten, maximal 4000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.
  • Kindergeld: Die Einkommensprüfung für Kinder über 18 Jahre, die sich in einer Ausbildung befinden, wird abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden stets als Kind berücksichtigt. Eltern erhalten also künftig ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge.
  • Die Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
  • Ausbildungskosten: Der Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten wird verbessert. Ab 2012 können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium beziehungsweise die Erstausbildung bis zur Höhe von 6000 Euro geltend machen.

Auch in anderen Bereichen gibt es 2012 Neues:

Rentenbeitrag: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent.

Rente mit 67: Im kommenden Jahr beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters. Erste Betroffene sind die Angehörige des Geburtsjahrgangs 1947. Sie werden in 2012 65 Jahre alt und müssen bereits einen Monat länger arbeiten. Ein Jahr später ist dann der Geburtsjahrgang ‚48 dran und muss bereits zwei Monate länger arbeiten. Der Prozess wird 2029 abgeschlossen sein. Dann wird der 1964er Jahrgang als erster regelgemäß bis 67 arbeiten müssen. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

Arbeitslosengeld II: Ab Januar erhalten Bezieher von ALG II 10 Euro pro Monat mehr – nämlich 374 €. Ehegatten bekommen statt 337 statt 328 €. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, Kinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich.
Lebensversicherung: Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen sinkt auf 1,75 Prozent (bisher: 2,25 Prozent). Bereits bestehende Versicherungen sind davon nicht betroffen.

Pfändungsschutz: Schutz vor Pfändungen gibt es ab 1. Januar 2012 nicht mehr für Guthaben auf dem gewöhnlichen Bankkonto, sondern nur noch auf einem speziellen Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Auf einem P-Konto sind 1028,89 Euro pro Monat vor Pfändung geschützt.

Auch in der Pflegversicherung gibt es Änderungen. Die Pfkegesätze steigen zum 1. januar. Mehr dazu hier.