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13.02.2012

Regierungskommission Corporate Governance Kodex: EVG befürchtet Schwächung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
 

Die EVG hat Vorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Arbeit von Aufsichtsräten kritisiert. Das Gremium hatte unter anderem vorgeschlagen, die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern zu definieren. Dies solle der Fall sein, wenn diese keine zusätzliche Vergütung von der Gesellschaft erhielten. Im Klartext: Ein im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer könnte damit dem Aufsichtsrat nicht mehr angehören.

„Arbeitnehmervertreter aus dem Betrieb sind aber ganz wichtige Sensoren für Entscheidungen", erklärte EVG-Vize Klaus-Dieter Hommel. Außerdem seien sie durch ihre Wahl demokratisch legitimiert. In einem Schreiben an Kommissions-Chef Klaus-Peter Müller verlangte Hommel die Streichung dieses Vorschlages.

Kritik machte die EVG auch an Vorhaben zur Vergütung der Mitglieder des Kontrollgremiums fest. Hier denkt die Kommission an eine Splittung in feste und variable Bestandteile, festgemacht am Unternehmenserfolg. "Der Aufsichtsrat soll eine Kontrollfunktion ausüben, deshalb halten wir nichts von einer erfolgsorientierten Vergütung", monierte Hommel. "Unausgegoren" sei darüber hinaus das Vorhaben, Arbeitnehmervorbesprechungen nicht mehr grundsätzlich vorzusehen, sondern nur noch als Möglichkeit anzubieten. "Diese Vorbesprechungen dienen dem Meinungsaustausch und der geordneten Sitzungsvorbereitung. Es gibt keinen Grund, sich davon zu verabschieden", erklärte der EVG-Vize.

Es komme "der Verdacht auf, dass Arbeitnehmervertreter durch die Hintertür aus dem Aufsichtsrat entfernt werden sollen", vermutet Hommel. An den Vorsitzenden der Kommission appelliert er: "Ihre bisherige gute Arbeit wird nach der geplanten Änderung in einem neuen politischen Licht erscheinen". Ein Herausdrängen der Arbeitnehmervertreter würde "unsere demokratische Gesellschaft nicht mittragen".