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16.11.2011

EU-Parlament billigt "Recast"
 

Das Europa-Parlament hat den „Recast“, also die Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets, verabschiedet. Damit werden die im Ersten Eisenbahnpaket enthaltenen Richtlinien zu einer zusammengefasst. Und: Die EU forciert damit erneut den Wettbewerb im Schienenverkehr.

Im Mittelpunkt stehen die Zugangsregelungen zur Infrastruktur bzw. zu Serviceleistungen wie Wartung und Reparatur, Ticketverkauf, Kundeninformation etc. Neue Anbieter sollen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Leistungen erhalten. Dafür soll u.a. die Position der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden. In Ländern, in denen es eine solche Behörde bisher nicht gibt, muss sie jetzt gegründet werden. Auch schreibt die Richtlinie vor, dass Gewinne aus dem Infrastrukturbereich auch nur für die Infrastruktur eingesetzt werden dürfen. Sie dürfen nicht in andere Bereiche umgeleitet werden.

Verhindert werden konnte, dass Regelungen zur Zerschlagung der Holdingstruktur bei den großen Bahnkonzernen aufgenommen wurden. EVG und ETF hatten erfolgreich gegen solche Regelungen gekämpft. Ebenso konnte der Angriff auf das Streikrecht abgewehrt werden. Ursprünglich sollten bei Streiks so genannte „Mindestdienstleistungen“ verordnet werden. Das ist vom Tisch. Die jetzt verabschiedete Fassung des Recasts muss noch im Verkehrsministerrat erörtert werden, bevor sie rechtskräftig wird.

Nicht ausgestanden ist allerdings das Thema Trennung von Netz und Betrieb. EU-Verkehrskommissar Kallas will im nächsten Jahr entsprechende Regelungen durchsetzen.