15.11.2011
Die CDU tastet sich behutsam in Richtung Mindestlohn vor. Das ist gut. Allerdings ist die Position, die sie auf dem Leipziger Parteitag verabschiedet hat, halbherzig. Das ist schlecht. Denn sie lässt zu viele Fragen offen. Offenbar will sie CDU so etwas wie „ein bisschen Mindestlohn“. Das aber gibt es genauso wenig wie ein bisschen Schwangerschaft.
Das Konzept, wenn man es denn so nennen will, sieht in etwa so aus: Eine allgemein verbindliche „Lohnuntergrenze“ soll es in Bereichen geben, „in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert“. Festgelegt werden soll diese Lohnuntergrenze von einer Kommission, die von Arbeitgebern und Gewerkschaften paritätisch besetzt wird.
Diese Position trägt alle Anzeichen eines Kompromisses zwischen den verschiedenen Flügeln der Partei. Das zeigt schon die Begrifflichkeit. Man will irgendwas mindestlohnartiges, will es aber nicht so nennen. Und es bleiben Fragen: Was passiert, wenn sich die Kommission nicht einigen kann? Bleibt dann alles, wie es ist? Und was ist mit den Bereichen, in denen z.B. „christliche“ Gewerkschaften niedrige Tariflöhne abgeschlossen haben?
Die EVG begrüßt, dass wieder Bewegung in die Mindestlohndebatte gekommen ist. Die CDU will der SPD ein Wahlkampfthema wegnehmen, aber sie nimmt auch endlich ein Bedürfnis einer Mehrheit der Bevölkerung auf. Selbst 87 Prozent der CDU-Wähler sprechen sich für Mindestlöhne aus, so eine aktuelle Forsa-Umfrage. Doch das Problem der um sich greifenden Billiglöhnerei muss mit einem umfassenden Konzept gelöst werden und nicht mit Kompromissformeln. Der Grundsatz lautet: Wer Vollzeit arbeitet, muss davon leben können. Das muss für Fahrdienstleiter und für Friseure gelten. Ein bisschen schwanger geht nicht.