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17.06.2011

EVG-Erfolg: Keine EU-Attacke aufs Streikrecht
 

Die knallharte politische Arbeit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft in Brüssel hatte Erfolg. Der Angriff von EU-Kommission und Bahn-Arbeitgebern auf das Streikrecht konnte abgewehrt werden. Gemeinsam mit der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ist es uns gelungen, solchen Plänen ein Stoppsignal zu setzen.

Ursprünglich sollte das Streikrecht praktisch durch die Hintertür aufgeweicht werden. Hintergrund: Die Neustrukturierung -Recast- des so genannten Ersten Eisenbahnpaketes. In diesem Zusammenhang wollte die EU-Kommission plötzlich Mindestdienstleistungen -so hieß es zumindest im offiziellen Sprachgebrauch- bei Streiks vorschreiben. Die Arbeitgeber wollten das Ganze sogar noch schärfer fassen. Das hätte bedeutet: Berechtigte Arbeitskampfaktionen wären in ihrer Wirkung abgeschwächt worden. Mit zahlreichen Aktionen und Interventionen in Brüssel konnte die EVG das nun verhindern.

Neben der Einschränkung des Streikrechts findet sich im Kommissionsentwurf des Recast auch eine Formulierung zur Trennung von Infrastruktur und Betrieb bei (ehemals) staatlichen Eisenbahnunternehmen, die aber das deutsche Holdingmodell der DB AG weiterhin zulassen würde. Einige Abgeordnete wollen hier noch eine Verschärfung erreichen. Nach Auffassung der Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten sollte dies aber nicht Teil des Recast sein.

Gebannt ist die Gefahr dennoch nicht. Bereits für das kommende Jahr sind weitere Gesetzesinitiativen der Kommission angekündigt, in denen die Trennung von Infrastruktur und Betrieb und die Liberalisierung des nationalen Personenfernverkehrs festgeschrieben werden sollen. Eine komplette Zerschlagung der Holdingstruktur der DB AG mit ihrem konzernweiten Arbeitsmarkt wird es mit der EVG aber nicht geben. Weitere Liberalisierungsschritte dürfen auch nicht zu Lohn- und Sozialdumping führen, weder in Deutschland noch bei unseren europäischen Nachbarn. Die EVG wird im Interesse ihrer Mitglieder auch hier am Ball bleiben um negative Auswirkungen für die Beschäftigten der Eisenbahnunternehmen zu verhindern.