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24.02.2011

EVG begrüßt Urteil zu Versammlungsfreiheit
 

Unsere Gewerkschaft hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass beispielsweise öffentliche Demonstrationen auch bei privatrechtlich organisierten Unternehmen stattfinden können, insbesondere dann, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden.

Konkret ging es um eine Kundgebung am Frankfurter Flughafen, die dieser untersagt hatte. Die Richter erklärten nun: "Wenn heute die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird, kann die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden."

Allerdings muss die Sicherheit gewährleistet werden. In jedem Fall aber wird die Durchführung von Kundgebungen an beziehungsweise in Bahnhöfen oder Flughäfen auch für Gewerkschafter leichter. Denn verkehrspolitische Positionen vertreten wir am besten dort, wo sie auch ganz praktisch zu sehen sind. Deshalb bestätigt das Urteil eindrucksvoll das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.