27.01.2011
Praktisch durch die Hintertür wollen die EU-Kommission und die europäischen Bahnarbeitgeber das Streikrecht einschränken. Anlass: Das so genannte Erste Eisenbahnpaket soll neu strukturiert werden. Außerdem sind auch weitere Schritte zur Liberalisierung vorgesehen.
Im Zusammenhang mit diesen Plänen will die EU-Kommission plötzlich Mindestdienstleistungen so heißt es zumindest im offiziellen Sprachgebrauch- bei Streiks vorschreiben. Die Arbeitgeber wollen das Ganze sogar noch schärfer fassen. Im Klartext bedeutet das: Berechtigte Arbeitskampfaktionen sollen in ihrer Wirkung abgeschwächt werden. Damit wird das Streikrecht massiv eingeschränkt.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) lässt sich das nicht gefallen. Diesen Eingriff in grundlegende Rechte der Arbeitnehmer lassen wir nicht zu. Entsprechende Gespräche mit Abgeordneten des EU-Parlamentes laufen bereits. Das gilt auch für andere Themenkomplexe dieser neuen EU-Pläne. Die EVG wird verhindern, dass irgendwelche Freiheiten des Marktes über den Schutz von Arbeitnehmern gestellt werden.