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25.11.2010

Arbeitnehmer-Datenschutz DB AG: Kampf um echten Arbeitnehmer-Datenschutz hat sich ausgezahlt
 

Unsere Gewerkschaft hat die neue Konzernbetriebsvereinbarung zum Arbeitnehmer-Datenschutz bei der Deutschen Bahn gewürdigt. „Unser Kampf um einen echten Arbeitnehmer-Datenschutz hat sich zumindest im DB-Konzern ausgezahlt“, sagten Klaus-Dieter Hommel und Reiner Bieck. „Es waren unsere beiden Gewerkschaften, die gemeinsam mit den Betriebsräten auf die vollständige Aufklärung des Datenskandals und auf nachhaltige Konsequenzen gedrungen haben. Gut ein Jahr nach dem Skandal ist die DB wieder auf der richtigen Spur.“

Die Konzernbetriebvereinbarung ist nach über einem Jahr Verhandlungen zwischen dem Konzernbetriebsrat und dem Vorstand der DB AG abgeschlossen worden. Ihre Kernpunkte:

  • Jede Verwendung von personenbezogenen Daten ist daran zu messen, ob es hierfür eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Der Zweck der Verarbeitung muss zuvor abschließend festgelegt sein.
  • Leitlinien sind Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Der Arbeitgeber verwendet immer nur so viele Daten, wie für die Erfüllung des festgelegten Zwecks tatsächlich erforderlich ist.
  • Die zuständigen Interessenvertretungen werden in die jeweiligen Prozesse rechtzeitig und wirksam einbezogen. Werden personenbezogene Daten unternehmensübergreifend verarbeitet, ist der Arbeitgeber dem zuständigen Betriebsrat uneingeschränkt zu Erteilung aller einschlägigen Auskünfte verpflichtet.
  • Der KBR erhält außerdem vom Arbeitgeber den jährlichen Datenschutzbericht für den DB Konzern.
  • Allen Mitarbeitern stehen als erste Ansprechpartner die Personalabteilungen in den Geschäftsfeldern und die Mitarbeiter der dezentralen Datenschutz-Organisation zur Verfügung. Um die ständige Information zum Beschäftigtendatenschutz zu gewährleisten, wurden darüber hinaus Informationsmöglichkeiten wie das „Informationsportal Arbeitnehmerdatenschutz“ geschaffen.


„Wichtig ist jetzt, die Mitarbeiter, die Betriebsräte und auch die Führungskräfte im Umgang mit Beschäftigtendaten zu sensibilisieren“, so Hommel und Bieck. Dafür seien jetzt Informationskampagnen und umfassende Schulungsmaßnahmen notwendig. „Gesetzgeberisch liegt leider immer noch vieles im Argen“, kritisierten die Gewerkschafter. „Betriebsvereinbarungen sind gut, aber sie können einheitliche gesetzliche Standards nicht ersetzen.“

Unsere Gewerkschaft hatte seit dem Datenskandal im Jahr 2009 um einen verbesserten Arbeitnehmer-Datenschutz gekämpft. Gefordert wurde außerdem eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.