Beruflicher Rechtsschutz
EVG-Mitglieder sind fein raus. Sie können es sich leisten, Ihre Rechte geltend zu machen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das Kostenrisiko in genehmigten Rechtsschutzverfahren trägt die EVG. Der berufliche Rechtsschutz umfasst Arbeits-, Sozial- und Disziplinarverfahren ebenso wie Straf- und Zivilverfahren, soweit die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Berufs- oder Dienstverhältnis stehen.
Ein Beispiel:
In einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren entstehen unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird, bei einem Bruttoverdienst im Monat von 2.000,00 € und durchgeführter Beweisaufnahme vom Kläger selbst aufzubringende Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 €. Für ein Berufungsverfahren sind unter den genannten Voraussetzungen ca. 2.000,00 € zu veranschlagen. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Darüber hinaus können sich EVG-Mitglieder – nach Absprache mit der zuständigen EVG-Geschäftsstelle – durch ca. 150 DGB-Rechtsschutz Büros in allen beruflichen und dienstlichen Rechtsfragen kostenlos beraten oder vor den jeweiligen Gerichten vertreten lassen.
Grundsätzliche Rechtsfragen, die Arbeitnehmerinteressen und deren Familien berühren, bis hin zu Musterverfahren oder den Gang zum Bundesverfassungsgericht sind im "Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht", einer Einrichtung der DGB Rechtsschutz GmbH, in besten Händen.
Familien-Rechtsschutz
Neben dem beruflichen Rechtsschutz ist auch eine
Familien-Rechtsschutzversicherung für unsere Mitglieder für den privaten
Bereich im Gewerkschaftsbeitrag enthalten.
Die Inanspruchnahme von Leistungen aus der
Familien-Rechtsschutzversicherung setzt voraus, dass bei Eintritt in die
EVG nicht auf die Teilnahme am Gruppenvertrag verzichtet wurde.
Sollten sich dennoch Mitglieder entscheiden, nicht an der
Familien-Rechtsschutzversicherung teilzunehmen, wird ihnen in Form einer einmaligen
Zahlung zum Anfang des Folgejahres ein Teil des Mitgliedsbeitrages erstattet.
Die Höhe dieser Erstattung orientiert sich an dem Zeitraum der Nichtteilnahme
im laufenden Jahr und an den Kosten, die der EVG, bezogen auf das einzeln
an der Versicherung teilnehmende Mitglied, aus deren Durchführung erwachsen.
Der Verzicht auf die Teilnahme am Gruppenvertrag kann
jederzeit durch die Mitglieder schriftlich widerrufen werden. Den Widerruf
schicken sie bitte an ihre zuständige Geschäftsstelle. Für eventuelle Rückfragen
steht ihnen gern ihre zuständige Geschäftsstelle zur Verfügung.
Wer ist versichert?
- Sie selbst als Mitglied der EVG und Teilnehmer am Gruppenvertrag;
- Ihr Ehegatte/in;
- Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv- und
Pflegekinder);
- Ihre unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres,
längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes
Entgelt erhalten.
Der
Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz
im Vertrags- und Sachenrecht
- ohne Rechtsschutz für Streitigkeiten
aus Versicherungsverträgen -
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbreccht
- Wohnungs-
und Grundstücks-Rechtsschutz
Für die o.g. Leistungsarten außer
Punkt 5 gilt je Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung von maximal 150 Euro.
Diese entfällt, wenn es nur bei einer anwaltlichen Beratung verbleibt.
Telefonische Rechtsberatung:
Im
Versicherungsschutz enthalten ist auch die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige
Rechtsanwälte, die den Mitgliedern über eine Service-Nummer (derzeit 0180 3
757 959 mit Telefonkosten von 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen ggf. andere Preise)
von der DEVK-R zur Verfügung gestellt wird. Tipp:
Bitte halten sie ihre Mitgliedsnummer bereit, damit ihnen direkt geholfen
werden kann. Über diese Service-Nummer können sich die genannten
Personen (siehe: Wer ist versichert?) im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung
zu allen privaten eigenen Angelegenheiten aus dem Bereich der vom
Versicherungsschutz umfassten Leistungsarten beraten lassen. Die Service-Nummer
steht auch für die Meldung von Rechtsschutzfällen zur Verfügung.
Im Wohnungs-
und Grundstücks-Rechtsschutz bezieht sich der Versicherungsschutz auf den im
Inland gelegenen Erst- und Zweitwohnsitz (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus) des
Mitglieds, sofern es diesen selbst bewohnt. Die dem Erst- und Zweitwohnsitz zuzurechnenden
Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind mitversichert.
In
welchen Bereichen besteht Rechtsschutz?
Für Sie
als Mitglied der EVG besteht schon traditionell der satzungsgemäße
Rechtsschutz für Ihren beruflichen Bereich.
Der
Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz ist die ideale Ergänzung.
Versichert ist Ihr privater Lebensbereich, soweit Rechtsbereiche betroffen
sind, die alle Mitglieder gleichermaßen berühren können. Dazu gehört auch der
öffentliche Straßenverkehr, wenn Sie und die weiteren versicherten Personen
daran als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast teilnehmen. Für Ihre nach dem
Gruppenversicherungsvertrag mitversicherten Kinder (nicht
für das Mitglied der EVG und nicht für den/die mitversicherte/n Ehepartner/in), besteht zusätzlich ein Arbeits- und
Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Es gibt
jedoch Rechtsbereiche, die nicht alle betreffen und deshalb im
Gruppenversicherungsvertrag nicht berücksichtigt werden. So hat beispielsweise
nicht jeder ein Auto oder vermietete Wohnungen. Deshalb sind alle
Rechtsstreitigkeiten, die „rund um ein Motorfahrzeug sowie Anhänger“ entstehen
können, ebenso wenig versichert wie Angelegenheiten, die Sie in der Eigenschaft
als Vermieter betreffen. Für diese und andere Rechtsbereiche bietet die DEVK
einen besonderen preiswerten Versicherungsschutz als Ergänzung zum
gewerkschaftlichen Rechtsschutz an (siehe Rechtsschutz-Ergänzungsangebote).
Folgende Leistungsarten werden nicht vom
Versicherungsschutz umfasst: (§ 5 Ziffer 2 Buchstabe c des
Gruppenversicherungsvertrag)
- Arbeits-und
Sozialgerichts-Rechtsschutz (sind in der Mitgliedschaft enthalten, gelten aber
nur für das Gewerkschaftsmitglied)
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
- innerhalb des Rechtsschutz im
Vertrags- und Sachenrecht -
- Steuer-Rechtsschutz vor
Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz,
- Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz.
Der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz,
Steuer-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz kann durch das Rechtsschutz
Multi-Paket Optimal, zusätzlich zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz, ergänzt werden
(siehe Rechtsschutz-Ergänzungsangebote).
Nicht vom Versicherungsschutz
umfasst sind Streitigkeiten, die sich auf solche Häuser, Wohnungen und Räume
beziehen, die Dritten - auch unentgeltlich - überlassen sind. Nicht versichert
sind ferner Häuser, Wohnungen und Räume, die im Zusammenhang mit einer
selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit stehen, auch wenn diese nur
nebenberuflich ausgeübt wird.
Kein Versicherungsschutz besteht
im Bereich der Leistungen der EVG nach § 10 ihrer Satzung, also für alle
gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis im Bereich der
satzungsgemäßen Zuständigkeit der EVG (§ 2 ihrer Satzung) oder der
Tätigkeit für die Gewerkschaft oder der Personal- bzw. Betriebsratstätigkeit stehen.
Dies gilt entsprechend für den
mitversicherten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner des Mitglieds.
Ergänzungsangebote für Mitglieder der EVG (zusätzlich zum
Gewerkschaftsbeitrag) – nähere Informationen sowie Anträge erhält man bei allen
Organisationsstellen und in der Zentrale Berlin
Erweiterung des Familien-Rechtsschutzes:
- Multi-Paket Mobil Optimal (Jahresbeitrag: 98,20 €)
enthält folgende Leistungen:
- Erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz: Schutz für sie und
ihre Familie bzw. den nichtehelichen Lebenspartner und alle auf diesen
Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge
- Allgemeiner Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz ab dem Einspruchsverfahren
- Verwaltungs-Rechtsschutz ab dem Widerspruchsverfahren
- Opfer-Rechtsschutz
- Ein nichtehelicher Lebenspartner hat durch das
Multi-Paket auch Versicherungsschutz im Umfang des Privat-/Familien- und
Wohnungs- Rechtsschutzes.
- Erweiterung der Auslandsdeckung „weltweit“ für einen
privaten – nicht beruflich bedingten – Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten
(Versicherungssumme 30.000 Euro),
- Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz
(Versicherungssumme 30.000 Euro),
- Online-Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte –
die schriftliche Rechtsauskunft für alle Fragen rund ums Recht,
- Kostenübernahme bei einer anwaltlichen Tätigkeit im
Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis zu 1.000 Euro (gilt nicht für
Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen),
- Mitversicherung der unverheirateten volljährigen Kinder
in Ausbildung ohne Altersbegrenzung
- Mitversicherung der minderjährigen und volljährigen,
unverheirateten Enkel/Neffen in Obhut,
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall, auch nicht bei
Inanspruchnahme des Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutzes.
- Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro (auch für
Rechtsschutzfälle des Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutzes) zuzüglich
150.000 Euro als zinsloses Darlehen für Strafkautionen.
- Mustervertrags-Service unter www.devk-rechtsschutz.de
- Mediation
Multi-Paket Standard Optimal (Jahresbeitrag: 56,30 €)
enthält:
Gleicher Versicherungsumfang wie das Multi-Paket Mobil
Optimal ohne den Erweiterten Verkehrs-Rechtsschutz.
Vermieter-Rechtsschutz (Versicherungssumme 300.000 Euro
je Rechtsschutzfall, zuzüglich 100.000 Euro für Strafkautionen als Darlehen.
- Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall: 150 Euro
(Jahresbeitrag 126,80 €)*
- Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall: 250 Euro
(Jahresbeitrag 105,70 €)*
Ohne Selbstbeteiligung nicht abschließbar.
* je Wohnung, bei bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten
Vergünstigungen, weil ich Mitglied bin – nähere
Informationen erhält man bei allen Organisationsstellen und in der Zentrale
Berlin
- Fonds zur sozialen Sicherung (Förderung im Bereich der
Bildung und Gesundheitsmaßnahmen) für Mitglieder, die unter den Geltungsbereich
des „Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer des DB
Konzerns (LZK-TV)“ fallen. (Telefon: 0 69 / 27 13 59 70, E-Mail:
info@fonds-soziale-sicherung.de)
- Reisen mit der EVG (EVG-Plus, Telefon: 0 30 / 42 43 90
37, E-Mail: service@evg-online.org)
- Hotel Haus Hammersbach (Telefon: 0 88 21 / 98 30, E-Mail:
info@haus-hammersbach.de)
- EVG Service Shop (Telefon: 0 30 / 42 43 90 37)
- Geld sparen beim Autokauf (EVG-Plus, Telefon: 0 30 / 42
43 90 37, E-Mail: service@evg-online.org)
- Gewerkschaftliche Bildungsarbeit (TRANSBIT GmbH, Telefon:
0 30 / 3 08 75 14, E-Mail: info@transbit-gmbh.de)
- Seminare für Interessenvertreter (TRANSMIT GmbH, Telefon:
0 30 / 30 87 50, E-Mail: info@transmit-gmbh.de)