30.11.2010
Seit 1910 schützt die GUV/FAKULTA ihre Mitglieder vor den
Gefahren beim Fahren und Transportieren. Immer wieder wurde die GUV/FAKULTA von
ihren Mitgliedern aufgefordert, diesen Schutz auf alle beruflichen und
dienstlichen Tätigkeiten auszuweiten.
Seit dem 1.11.2008 bietet die GUV/FAKULTA ihren Schutz nicht nur
für das Fahren und Transportieren, sondern auch für alle beruflichen und
dienstlichen Tätigkeiten. Ab sofort kann man mit der GUV/FAKULTA beruhigt abfahren und beruhigt
arbeiten. Dabei schützt die GUV/FAKULTA nicht nur beim Fahren, Transportieren
oder bei der täglichen Arbeit, sondern auch der tägliche Arbeitsweg und die
Wege zu Gewerkschaftsveranstaltungen stehen unter dem Schutz der GUV/FAKULTA.
Denn, „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht
eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet“ (Auszug: BGB § 823).
Das erweiterte Leistungsspektrum der GUV/FAKULTA beinhaltet
acht Unterstützungsleistungen. Es beginnt mit der Schadenersatzbeihilfe, die
mit einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung vergleichbar ist, bis hin
zur Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod.
Der zusätzliche Gewerkschaftsbeitrag beträgt dafür nur 21 Euro
pro Jahr, das sind nur 1,75 Euro pro Monat. Auch weiterhin ist es für die
Mitgliedschaft in der GUV/ FAKULTA Voraussetzung, Mitglied in einer
DGB-Gewerkschaft zu sein.
Die GUV/FAKULTA leistungsstark für 21
Euro im Jahr:
- Rechtsschutz im Strafverfahren (wenn kein
Rechtsschutz bei der zuständigen Gewerkschaft besteht).
- Rechtsschutz im Zivilverfahren (wenn kein
Rechtsschutz bei der zuständigen Gewerkschaft besteht) zur Durchsetzung
eigener Ansprüche und Schadenersatzansprüche und Rechtsschutz im
Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, wenn keine
Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
- Schadenersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalls
bei arbeits- und beamtenrechtlicher begründeter Inanspruchnahme (gleich zu
setzen mit einer Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung). Dies gilt
auch bei Dienstschlüsselverlust und auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen
(PKW, LKW, Bus, Schiff, Zug, etc.).
- Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge
eines Schadensfalls, je nach Lage des Einzelfalls.
- Unterstützung bei Haft aus Anlass einer
beruflichen Tätigkeit eines GUV/FAKULTA-Mitglieds.
- Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund
Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall.
- Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
- Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod
des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw.Dienstunfalls.
GUV/FAKULTA-Hotline zum Ortstarif für
EVG-Mitglieder:
Telefon: 0 18 01/22 44 22
E-Mail: info@guv-fakulta.de