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08.06.2010

Forderung an die GDL: Beschäftigungszeiten auch im LfTV anerkennen!
 

Die TG fordert, dass die Beschäftigungszeiten im LfTV anerkannt werden. Dies muss die tarifschließende Gewerkschaft GDL umsetzen. Konkreter Anlass: Beim Wechsel von Lokrangierführern (Lrf) in den Bereich des LfTV werden die Beschäftigungszeiten nicht anerkannt.

Laut LfTV wird für die Eingruppierung in die entsprechende Erfahrungsstufe nur die Zeit anerkannt, in denen der Beschäftigte unmittelbar vor dem Wechsel in den LfTV einen Führerschein zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen besaß. Dies führt beim Lrf und anderen Beschäftigtengruppen dazu, dass ihre Beschäftigungszeiten bei der Eingruppierung überhaupt nicht anerkannt werden. Das gilt z.B. auch für Zugbegleiter, die zum Lokführer ausgebildet werden.

Mit Abschluss des LfTV durch die GDL werden die Beschäftigungszeiten nicht mehr anerkannt. Es zählen nur Zeiten als Lokführer. Dies ist unfair und muss geändert werden. Im vorliegenden Fall wurden einem langjährig als Lrf beschäftigten Kollegen selbst die Zeiten mit Führerschein nur ab 1. September 2009 anerkannt, weil zu diesem Zeitpunkt eine weitere „Klarstellung“ zur Auslegung des LfTV erfolgte.