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27.04.2010

DB Fernverkehr AG: Trainer im Bordservice: Vorstände halten sich nicht an Verträge!
 

Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat die Fortzahlung der Lehrentschädigung in den "Regelungen im Zusammenhang mit der Neufassung des ZTV im Jahre 2005 und der Aufhebung des Anhang zum ZTV im Jahre 2009" vereinbart. An diese Vereinbarung mit dem Agv MoVe hat sich auch die DB Fernverkehr AG zu halten.

Demnach können die Trainer im Bordservice die „alte“ Lehrentschädigung ab dem 1. Januar 2010 rückwirkend geltend machen. Nach wie vor gilt, dass es sich bei dieser Lehrtätigkeit um eine schwierige Lehrtätigkeit handelt. Das entsprechende TG-Rundschreiben Nr. 15/10 vom 1. März 2010 liegt den Betriebsräten vor.

Weiter empfehlen wir unseren Betriebsräten, natürlich in enger Absprache mit den Trainern, mit Hilfe des § 87 Abs. 1 Nr. 2 sicherzustellen, dass die Anteile 60 Prozent Fahrtätigkeit und 40 Prozent Trainingsanteil eingehalten werden. Gegebenenfalls sind Dienstpläne, die dies nicht gewährleisten, abzulehnen. Nach wie vor fordert die TG eine detaillierte tarifvertragliche Regelung zu einer Prämie für Trainer im Borddienst.