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22.03.2010

DB Servicesgesellschaften: Mindestlohn erhöht – Tarifverträge werden nachverhandelt
 

Seit 10. März 2010 gilt für alle Betriebe der Gebäudereinigung in Deutschland ein erhöhter Mindestlohn. Die TG hat den Arbeitgeber aufgefordert, umgehend Verhandlungen zur Anpassung der Tarifverträge in den DB Servicesgesellschaften aufzunehmen.

Diese Option zur Nachverhandlung hatten wir bereits bei Abschluss des Tarifvertrages für die Gebäude- und Fahrzeugreinigung (TV IFM/FZR) sowie für den Bereich Verkehrsdienste (TV VD) vereinbart.

Mit der Verkündung im Bundesanzeiger gelten seit dem 10. März 2010 zwingend die Mindestsätze des TV Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Betrieben der Gebäudereinigung. Die Mindestlöhne betragen in der Lohngruppe 1 im Gebiet der alten Bundesländer 8,40 Euro und im Gebiet der neuen Bundesländer 6,83 Euro. Ab 1. Januar 2011 erhöhen sich diese Mindestlöhne auf 8,55 bzw. 7,00 Euro.

In den Tarifverhandlungen geht es jetzt nicht um die Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung der neuen Rechtsverordnung, sondern um die Frage, wie die bestehenden Regelungen des Tarifvertrages an diese höherrangigen Vorgaben angepasst werden können.