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19.02.2010

ALSTOM Lokomotiven Service GmbH Stendal (ALS): Anwendung der betrieblichen Altersvorsorge tariflich geregelt
 

In der Tarifverhandlung am 18. Februar 2010 wurde nun der Weg für die Anwendung der betrieblichen Altersvorsorge (Altersversorgungszusage nach AVO), die vom Arbeitgeber mitfinanziert wird, tariflich geregelt.

Dazu wurden im Manteltarifvertrag und im Entgelttarifvertrag ergänzende Hinweise auf die Altersversorgungszusage nach AVO aufgenommen. Klargestellt wurde auch, dass die Beschäftigten der ALS die vermögenswirksamen Leistungen dazu nutzen können, aber nicht müssen. Dies ist nicht an eine zeitliche Begrenzung gekoppelt.

Ergänzt wird der § 22 des Manteltarifvertrages, der die Öffnungsklausel für eine zusätzliche Altersversorgung definiert sowie der § 6 des Entgelttarifvertrages, in dem die vermögenswirksamen Leistungen geregelt sind.