18.12.2009
Die Zugchefprämie war bisher in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Nun konnte die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) dazu einen Tarifvertrag abschließen.
Für die Festlegung der Prämie werden folgende Erfolgskennzahlen bewertet: Fahrgeldeinnahmen, Fahrgeldsicherung, Kundenzufriedenheit und Qualität (Servicequalität 1. Klasse und RIX).
Die Spitzenprämie beträgt 300 Euro im Quartal.
Stellenweise reichen 90 Prozent Erreichung der Zielvorgaben für eine volle Auszahlung.
Im Rahmen eines Feedback-Gespräches hat der Gruppenleiter dem Zugchef die Gründe für die Festlegung der Prämie zu erläutern. Sollte es dabei zu unterschiedlichen Meinungen kommen, folgt ein zweites Gespräch unter Beteiligung des zuständigen Betriebsrats.
Die 1. Betreuer erhalten den Durchschnitt der Zugchefprämie ihrer Einsatzstelle, wenn sie im Quartal 10 oder mehr Schichten als Zugchef eingesetzt werden.
Zugchefs in Teilzeitarbeit von unter 80 Prozent erhalten die Prämie anteilig.
WICHTIG: alle Daten dienen nur der Prämienermittlung und dürfen nicht anderweitig genutzt oder gespeichert werden.