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18.12.2009

Tarifpolitik DB Konzern: Rufbereitschaftsregelung/ Notfallmanagement
 

Seit mehr als einem Jahr ist die TG im Gespräch und in Verhandlungen mit dem Agv MoVe, um die tarifvertraglichen Rufbereitschaftsregelungen und die Regelungen für das Notfallmanagement den neuen Bedingungen anzupassen. Verhandlungsschwerpunkte sind u. a.:

  • Die Regelungen müssen für alle Beschäftigten gelten, die Rufbereitschaft ausüben, das heißt auch für die zugewiesenen Beamten.
  • Die Ausgleichsregelungen sind, analog der Vereinbarungen in vergleichbaren Wirtschaftsbereichen zu gestalten. Dabei muss die hohe Verantwortung der Beschäftigten berücksichtigt und honoriert werden.
  • Es muss eine Wahlmöglichkeit zwischen Zeit oder Geld geben.

Die TG hat den Arbeitgeber aufgefordert, seiner Verpflichtung aus der Tarifrunde 2009 nachzukommen und ein konkretes Angebot vorzulegen.