10.12.2009
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage der GDL gegen die Rechtsgültigkeit der TG-Tarifverträge zur Führung von Langzeitkonten und Wertguthaben sowie zum Fonds soziale Sicherung abgewiesen. Damit ist die GDL mit ihrer sturen Haltung und dem völlig unsinnigen Rechtsstreit auch in der dritten Instanz gescheitert.
Seit Jahren verhindert die GDL, dass auch ihre Mitglieder die tollen Leistungen des Fonds soziale Sicherung in Anspruch nehmen können. Sie nimmt sogar in Kauf, dass mit solchen Rechtsstreitigkeiten der Gestaltungsspielraum von Tarifregelungen gefährdet wird. Die GDL hat sich immer wieder geweigert diese Tarifverträge ebenfalls abzuschließen.
Die Leistungen des Fonds soziale Sicherung können daher nur Mitglieder von TRANSNET und GDBA in Anspruch nehmen.
Das Leistungsangebot wird ständig ausgebaut. Hierzu gehören u.a. die Unterstützung bei Fortbildungs- und Gesundheitsmaßnahmen, Hilfe in Notlagen und ein umfangreicher Unfallversicherungsschutz.
Die BAG-Entscheidung bestätigt: Unser Weg ist richtig. Sie eröffnet Spielräume für eine gestalterische, moderne Tarifpolitik, die sich nicht an den Interessen einer Organisation orientiert, sondern an den Interessen der Mitglieder.