25.11.2009
Die Busfahrer „Altbestand“ der Regionalverkehr Kurhessen GmbH (RKH) und der Verkehrsgesellschaft mbH Untermain (VU) erhalten Lohnerhöhung, ohne Gegenrechnung der Besitzstandszulage. Damit haben die Arbeitsgerichte in Aschaffenburg, in Darmstadt und Hanau die Rechtsauffassung der TG bestätigt.
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat 2008 Lohnerhöhungen für beide Unternehmen durchgesetzt. Für einen Teil der Busfahrer (Einstellung vor 1. August 1996) verweigerte die Geschäftsführung die Lohnerhöhung. Die Arbeitsgerichte in Aschaffenburg, Darmstadt und Hanau bestätigten in mehreren Verfahren: Dieser „Lohndiebstahl“ ist Unrecht.
Dennoch haben die Geschäftsführungen Berufung eingelegt, um die Urteile anzufechten. Erst nach massivem Druck durch die TG auf den Arbeitgeberverband akzeptierte dieser die Urteile und die Geschäftsführungen müssen die Lohnerhöhungen nachzahlen. Die Mitglieder haben ihre Lohnerhöhung mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes beim Arbeitsgericht durchgesetzt.